FALK & Co Consulting GmbH

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Zur Durchführung eines Schutzschirmverfahrens ist eine Bescheinigung nach
§ 270b InsO Voraussetzung
. Diese bildet die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts, ob ein Schutzschirmverfahren angeordnet werden kann. Dabei setzt das Gericht eine Frist von maximal 3 Monaten zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans fest. Die Bescheinigung fungiert hier als Torwächter, um Missbrauch im Rahmen des Schutzschirmverfahrens zu vermeiden. IDW S 9 definiert die Anforderungen an eine solche Bescheinigung. Unsere praktische Erfahrung in diesem Bereich der insolvenznahen Beratung hilft Ihnen, die Anforderungen zu erfüllen.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung von Bescheinigungen nach IDW S 9 durch in Insolvenzsachen erfahrene Wirtschaftsprüfer
  • Prüfung der Zahlungsfähigkeit und der Überschuldung
  • Plausibilisierung des Grobkonzepts mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung eines nachvollziehbaren Bescheinigungsberichts mit den notwendigen Informationen für eine fundierte Entscheidung des Gerichts
  • Ansprechpartner für das Gericht

Ihre Vorteile:

  •  „Bewährte“ Bescheiniger
  • Erfahrung im Umgang mit dem Gericht
  • Transparente Berichterstattung unter Berücksichtigung der Informationsbedürfnisse des Gerichts

Diese Leistung der insolvenznahen Beratung wird in Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft FALK & Co Risk Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.