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Vorbereitende Maßnahmen Vorläufiges Verfahren Eröffnetes Verfahren
Sowohl in einem Regelverfahren als auch in einem Eigenverwaltungsverfahren kann bzw. muss ein Insolvenzplan erarbeitet und durchgeführt werden. Im Rahmen des Insolvenzplans wird der Rechtsträger erhalten. Für die Alt-Gesellschafter besteht die Möglichkeit ihre Beteiligung zu erhalten. Durch einen Insolvenzplan kann eine umfassende finanz- und leistungswirtschaftliche Reorganisation des Unternehmens erfolgen. Maßgebend für die Durchführbarkeit eines Insolvenzplans ist eine Besserstellung der Gläubiger gegenüber den Verwertungsalternativen. Eine rechtzeitige Planvorbereitung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Unsere Leistungen:
Ihre Vorteile:
Diese Leistung der insolvenznahen Beratung wird in Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft FALK & Co Risk Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.
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