FALK & Co Consulting GmbH

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Sowohl in einem Regelverfahren als auch in einem Eigenverwaltungsverfahren kann bzw. muss ein Insolvenzplan erarbeitet und durchgeführt werden. Im Rahmen des Insolvenzplans wird der Rechtsträger erhalten. Für die Alt-Gesellschafter besteht die Möglichkeit ihre Beteiligung zu erhalten. Durch einen Insolvenzplan kann eine umfassende finanz- und leistungswirtschaftliche Reorganisation des Unternehmens erfolgen. Maßgebend für die Durchführbarkeit eines Insolvenzplans ist eine Besserstellung der Gläubiger gegenüber den Verwertungsalternativen. Eine rechtzeitige Planvorbereitung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. 

Unsere Leistungen:

  • Vorbereitung und Erstellung von Insolvenzplänen
  • Entwicklung und Plausibilisierung von Maßnahmen zur finanz- und leistungswirtschaftlichen Reorganisation
  • Erstellung einer integrierten Planungsrechnung im Rahmen des Ergebnis- und Finanzplans
  • Unterstützung bei den Verhandlungen mit dem verschiedenen Gläubigergruppen
  • Unterstützung bei der Verständigung mit der Finanzverwaltung („Sanierungserlass“)
  • Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung nach Planannahme

Ihre Vorteile: 

  •  Umfassende Unterstützung auf allen Ebenen der Planerstellung und -durchführung

Diese Leistung der insolvenznahen Beratung wird in Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft FALK & Co Risk Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.