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Vorbereitende Maßnahmen Vorläufiges Verfahren Eröffnetes Verfahren
Erfahrungsgemäß ist häufig einer der Gründe für Insolvenzverfahren der Mangel an einer aussagefähigen Liquiditätsplanung und –steuerung. Das Aufsetzen einer Liquiditätsplanung zu einem frühen Zeitpunkt im vorläufigen Verfahren liefert dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine wichtige Entscheidungsbasis, ob der Geschäftsbetrieb nach der Eröffnung des Verfahrens fortgeführt werden kann oder beendet werden muss bzw. eine übertragende Sanierung im Regelverfahren mit der Eröffnung des Verfahrens stattfinden muss. Auch im Falle der Eigenverwaltung bzw. eines Schutzschirmverfahrens ist eine aussagefähige Liquiditätsplanung essentiell als Entscheidungsgrundlage für die Geschäftsführung bzw. den Sachwalter.
Unsere Leistungen:
Ihre Vorteile:
Diese Leistung der insolvenznahen Beratung wird in Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft FALK & Co Risk Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.
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